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- Artikel-Nr.: K-3142
Der Fahrradanhänger wird am Fahrrad mit dem Schloss der Kupplung abgeschlossen, somit kann der Anhänger nicht vom Fahrrad entfernt werden.. Damit der Fahrradanhänger auch nicht von der Deichsel getrennt werden kann, kann dieser mit dem Schlüssellochsperrer abgeschlossen werden. Somit bilden der Fahrradanhänger und das Fahrrad eine Einheit und ist damit bei vielen Fahrrad-/ Haftpflichtversicherungen versichert.
geniale Idee
Gute Idee von Herrn Arnold. Mit dem Steckschloss kann der DT an der Deichsel abgeschlossen werden. Somit sind Fahrrad und Anhänger eine Einheit. Meine Fahrradversicherung hat das akzeptiert und der DoggyTourer ist jetzt auch mit versichert.